Mutter-Kind-Haus

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Mutter-Kind-Haus

Die Mutter-Kind-Betreuung ist ein Angebot für schwangere Frauen oder Mütter mit Kindern, die Hilfe aktiv annehmen wollen. Die Aufnahme erfolgt nach intensiver Vorklärung möglicher Zielsetzungen und Perspektiven. Die Bereitschaft zur Mitarbeit wird vorausgesetzt.
Die jungen Frauen leben in eigenen Appartements im Mutter-Kind-Haus und werden von den pädagogischen Mitarbeitern im Alltag begleitet und angeleitet. Die Appartements verfügen i.d.R. über 2 Zimmer, mit Küche und Bad (ca. 35 — 45 qm).
Das Mutter-Kind-Wohnen ist eine teilbetreute Einrichtung, d.h. die Mitarbeiter/innen (Büros befinden sich im Haus) sind nicht umfassend anwesend. Die jungen Frauen sollen dabei den Tag unter Anleitung selbst strukturieren und Grundlagen der Haushaltsführung besitzen. Sind sie schulpflichtig oder befinden sich in einer beruflichen Maßnahme, steht für die Kinder eine Tagesbetreuung im Kinder- und Jugenddorf zur Verfügung. Die Aufnahme erfolgt immer mit Zustimmung und Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes.

Da nicht immer eine umfassende 24-Stunden-Betreuung gewährleistet werden kann, sind mit dem Wohnen auch Bedingungen verknüpft

  • Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrages
  • Bereitschaft zur Kooperation mit weiteren Personen wie z.B. Familienhebamme, Pekip-Kurs oder Diensten wie Beratungsstellen, psychotherapeutische Praxen
  • Regelmäßige Überprüfung bzgl. Kindesschutz
  • Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung eigener Zielsetzungen

Nicht aufnehmen können wir junge Frauen mit manifester Suchtproblematik, extremen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, akuten Psychosen oder Suizidgefährdung.

Kinder- und Jugenddorf St.Heribert

Anfragen

Die erste Anfrage erfolgt in der Regel telefonisch durch MitarbeiterInnen der Jugendämter, ASD, Beratungsstellen, Kliniken oder durch die betreffende junge Frau selbst. In einem Vorstellungsgespräch wird über Wohn- und Hilfemöglichkeiten informiert. Je nach Alter ist die Interessentin selbst für die Kooperation mit ihrem zuständigen Jugendamt und die Beantragung der Hilfe verantwortlich. Vor dem Einzug wird der Betreuungsvertrag besprochen und abgeschlossen. Das Wohnen im Mutter-Kind-Haus ist nicht auf Dauer angelegt. Nach regelmäßiger Überprüfung der Ziele und der Entwicklung von Handlungssicherheit im Umgang mit den Kindern steht als nächster Schritt das Betreute Mutter-Kind-Wohnen in einer eigenen Wohnung in Leichlingen oder den umliegenden Städten an. Die jungen Mütter werden mit den Kindern durch regelmäßige Kontakte zu den Mitarbeiter/innen sowie der Inanspruchnahme der Tagesbetreuung für die Kleinkinder weiter begleitet.

Kinder- und Jugenddorf St.Heribert

Unterstützungen

  1. Leben in einem eigenen Appartement
  2. Begleitung von Schwangerschaft und Geburt
  3. Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes
  4. Anleitung und Hilfen bei der Versorgung des Kindes
  5. Hilfen bei Umgang mit Behörden und Institutionen
  6. Unterstützung durch Familienhebamme, Kinderärztin, örtliche Beratungsstelle, Psychotherapeuten
  7. Förderung einer stabilen und tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung
  8. Schaffung von Grundlagen für ein selbstständiges Leben mit Kind
  9. Training zur Bewältigung eines strukturierten Alltags (Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Ernährung und Gesundheit)
  10. Konfliktbearbeitung
  11. Entwicklung einer eigenen und gemeinsamen Lebensperspektive für Mutter und Kind
  12. Hilfe bei Krisen
  13. Tagesbetreuung der Kinder bei schulischen und beruflichen Maßnahmen
  14. Unterstützung bei der Klärung und Durchführung der Umgangsregelung zu den Vätern der Kinder
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